Park- und Parkplatzordnung
Das gesamte Team von Ziegler Spielplätze von A bis Z, dem Betreiber der verwunschenen Erlebniswelt ArkaZien (im Folgenden „ArkaZien“ oder „wir“ genannt) wünscht einen angenehmen Aufenthalt und viel Spaß und Freude beim Entdecken des Parkgeländes. Vorab möchten wir auf einige Regeln und Verhaltensweisen hinweisen, die für Besucher unseres Parkgeländes (Park und Parkplatz) gelten.
Die nachfolgenden Regeln unserer Parkordnung sind genau zu beachten:
1. Parken
1.1 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und die Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Auf Fußgänger ist angemessen Rücksicht zu nehmen.
1.2 Besucher haben ihre Fahrzeuge auf ausgewiesenen Besucherparkplätzen abzustellen. Mitarbeiterparkplätze dürfen nur von Beschäftigten des Parks genutzt werden.
1.3 Weisungen unserer Ordner auf den Parkplätzen sind im Interesse einer möglichst reibungslosen An- und Abreise zu beachten. Fahrzeuge sind innerhalb der ausgewiesenen Parkflächen abzustellen. Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäß abgestellt sind und den Verkehr behindern, können auf Kosten und Risiko des Halters abgeschleppt werden.
1.4 Die ausgewiesenen Parkflächen werden von uns nicht überwacht. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Ihr Fahrzeug beim Verlassen verschlossen ist. Außerdem bitten wir Sie, in Ihrem eigenen Interesse keine Wertgegenstände sichtbar im Auto zurückzulassen. Ebenso dürfen Tiere nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.
1.5 Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte und auch nicht für Schäden durch Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse.
2. Zutrittsberechtigung
2.1 Das Gelände des Parks darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte und nur über gekennzeichnete Besuchereingänge betreten werden.
2.2 Eintrittskarten berechtigen zum Betreten des Parks und zum Aufenthalt auf dem Parkgelände grundsätzlich nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten. Sind Eintrittskarten für eine bestimmte Einlasszeit ausgestellt, kann Einlass in den Park erst zur ausgewiesenen Einlasszeit verlangt werden. Eintrittskarten, die nicht eingelöst werden, verfallen grundsätzlich ersatzlos. Über evtl. Ausnahmen wie etwa ein späterer Einlass oder die Ausstellung einer Eintrittskarte für einen Ersatztermin entscheidet das Parkpersonal im Einzelfall. Es besteht kein Anspruch auf eine solche Ausnahmeregelung. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt nicht.
2.3 Eine Eintrittskarte berechtigt grundsätzlich nur zum einmaligen Betreten des Parkgeländes. Sollten Sie den Park aus dringenden Gründen vorübergehend verlassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Personal an der Eingangskontrolle. Dort können Sie im Einzelfall die Zusage erhalten, den Park mit einem gültigen Stempel später erneut betreten zu dürfen.
2.4 Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nur mit einer volljährigen Begleitperson zutrittsberechtigt. Eltern bzw. Begleitpersonen haben für die Sicherheit der von ihnen beaufsichtigten Kinder Sorge zu tragen und ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen. Sie haften für Schäden, die die von ihnen beaufsichtigten Kinder verursachen.
2.5 Bei Sonderveranstaltungen können abweichende Zutrittsregeln gelten. Hinweise dazu erhalten Sie auf unseren Internetpräsenzen, in ggf. vorhandenen Veranstaltungsbroschüren und natürlich auch von den Beschäftigten des Parks.
2.6 Der (Wieder-)Verkauf von Eintrittskarten sowie Gutscheinen oder Freikarten ist nicht gestattet.
2.7 Hunden und anderen Haustieren ist der Zutritt zum Parkgelände nicht gestattet.
3. Zutritts- und Aufenthaltsbeschränkungen
3.1 Wir bitten um Beachtung und Verständnis dafür, dass auf dem gesamten Parkgelände zur Sicherheit der Besucher und Beschäftigten das Mitführen folgender Gegenstände untersagt ist:
➢ Flaschen und sonstige Behältnisse aus Glas,
➢ Waffen, Waffenattrappen und gefährliche Gegenstände wie Messer, Schlagringe, Pfefferspray, Elektroschocker, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse,
➢ Drohnen und sonstige ferngesteuerte Geräte und Spielzeuge,
➢ Kleidung oder sonstige Gegenstände mit diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder sonst rechts-widrigen Aufschriften oder Symbolen,
➢ Motorisierte oder nichtmotorisierte Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Fahrräder, E-Roller, sofern sie nicht aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden (bspw. Rollstühle).
Sollten Sie Wertgegenstände bei sich führen, nutzen Sie bitte unsere Schließfächer am Haupteingang, um sie während des Parkbesuchs sicher zu deponieren. Dafür übernehmen wir keine Haftung.
3.2 Jeder Besucher, der das Parkgelände betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch unser Einlass- und Sicherheitspersonal zu unterziehen und dabei deren Anweisungen uneingeschränkt Folge zu leisten. Wird eine solche Kontrolle abgelehnt, kann der Zutritt zum Park verwehrt bzw. das Verlassen des Parks verlangt werden.
3.3 Der Zutritt zum Park kann Personen auch verwehrt werden, wenn und solange sie unter Ziff. 3.1 aufgeführte Gegenstände bei sich führen. Befinden sie sich bereits im Park, können sie des Parks verwiesen werden.
3.4 Das Parkpersonal ist berechtigt, Besucher, die wegen Alkohol- oder Drogeneinflusses oder aus sonstigen Gründen als Sicherheitsrisiko angesehen werden können, des Parks zu verweisen bzw. ihnen den Zutritt zum Park zu verwehren.
3.5 Eintrittskarten sind während des Aufenthalts im Park aufzubewahren und auf Verlangen des Parkpersonals vorzuzeigen. Personen, die keine Eintrittskarte vorweisen können, dürfen des Parks verwiesen werden.
3.6 Ist die vorzeitige Schließung des Parks aus witterungsbedingten, technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen, welche wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben, erforderlich, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittspreises.
4. Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsbestimmungen
4.1. Das Tragen von festem Schuhwerk ist Pflicht.
4.2 Den Weisungen des Parkpersonals ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.
4.3 Um allen Besuchern eine möglichst schöne und unvergessliche Zeit bei uns bereiten zu können, erwarten wir im Umgang mit anderen Besuchern ein wertschätzendes, respektvolles Verhalten sowie gegenseitige Rücksichtnahme. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Beschimpfungen und Beleidigungen sind zu unterlassen.
4.4 Für Besucher gesperrte Bereiche wie Versorgungswege und Wirtschaftsflächen dürfen nicht betreten werden. Als Absperrung dienende Seile, Zäune, Mauern und sonstige Begrenzungen dürfen nicht übertreten werden.
4.5 Das Füttern von Wildtieren ist nicht gestattet. Angeln und Fischen sowie Baden und Schwimmen ist in den zum Park gehörenden künstlichen wie natürlichen Gewässern nur in dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet und ansonsten untersagt.
4.6 Werbemaßnahmen oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist auf dem Parkgelände und den zugehörigen Parkplätzen nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Parkleitung gestattet.
4.7 Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Jegliche Verunreinigung des Parkgeländes mit Abfall und Unrat ist zu unterlassen.
4.8 Die Brandschutzvorschriften im Park sind unbedingt zu beachten. Rauchen ist nur in dafür gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Grillen und offenes Feuer jeglicher Art ist im gesamten Park streng verboten.
4.9 Alkohol und Cannabis sowie illegalen Drogen sind im Park nicht gestattet.
4.10 Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist erlaubt.
5. Benutzung der Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen
5.1 Die Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen, unseres Parks stehen grundsätzlich allen Besuchern zur zweckentsprechenden Nutzung offen. Spezielle Altersbestimmungen oder sonstige Angaben, die den zulässigen Nutzerkreis beschränken, sind jedoch als verbindlich anzusehen und strikt einzuhalten.
5.2 Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche und Einrichtungen des Parks können von den Öffnungszeiten des Parks selbst abweichen. Eine Eintrittskarte begründet keinen Anspruch auf Benutzung bestimmter Spielgeräte und Einrichtungen des Parks. Sind einzelne Geräte, Bereiche oder Einrichtungen aus technischen oder sonstigen Gründen vorübergehend geschlossen, besteht kein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises.
5.3 Eventuell vorhandene Sicherheits- und Nutzungshinweise sind vor der Benutzung zur Kenntnis zu nehmen und während der Nutzung zu beachten. Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt werden. Eine sicherheitsgefährdende und/oder zweckwidrige Nutzung ist untersagt.
5.4 Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen des Parks dürfen von Besuchern nur genutzt werden, wenn diese sich in einem dafür angemessenen körperlichen und geistigen Gesundheitszustand befinden. Die Beschäftigten des Parks sind berechtigt, einzelne Personen aus Sicherheitsgründen, z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, dauerhafter oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Geräte oder Einrichtungen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.
5.5 Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und über-wacht. Sollten an einzelnen Spielgeräten und sonstigen Einrichtungen des Parks gleichwohl Beschädigungen oder evtl. sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, ist eine weitere Nutzung der betroffenen Geräte bzw. Einrichtungen umgehend einzustellen. Die festgestellten Beschädigungen bzw. Mängel sind unverzüglich an das Parkpersonal zu melden.
5.6 Wir bitten unsere Besucher, alle Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen des Parks sorgsam zu behandeln. Besucher haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
6. Foto- und Videoaufnahmen
6.1 Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Parks gestattet, wenn und soweit andere Gäste hierdurch nicht beeinträchtigt oder in ihren Rechten verletzt werden.
6.2 Foto- und Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke, Aufnahmen für TV-Beiträge, Live-Streaming über Online-Plattformen sowie alle sonstigen Aufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht bedürfen einer vorherigen Drehgenehmigung. Für dies bzgl. Anfragen wenden Sie sich an: presse@arkazien.de.
6.3 Der Einsatz von Drohnen ist Besuchern auf dem gesamten Gelände des Parks grundsätzlich untersagt.
6.4 Foto- und Videoaufnahmen von unseren Mitarbeitern sind aus Gründen des Datenschutzes nicht gestattet. Unter Missachtung dessen erstellte Aufnahmen sind auf Verlangen zu löschen.
6.5 Auf dem Parkgelände werden für Werbe- und Marketingzwecke gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Aufnahmebereiche sind nach Möglichkeit gekennzeichnet. Sollten Sie auf evtl. Aufnahmen nicht erscheinen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Aufnahmebereiche während der Aufnahmen zu meiden oder das Aufnahmeteam darüber zu informieren.
7. Schadensmeldungen
7.1 Jeglicher Schaden, der Ihnen bei der Nutzung der Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen des Parks ohne eigenes Verschulden entstehen sollte, ist uns unverzüglich - vor Verlassen des Parkgeländes - zu melden. Melden Sie sich bitte unbedingt auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Ihnen aus einem Ereignis während des Parkbesuchs später ein Schaden entstehen könnte.
7.2 Falls Ihnen durch das Personal des Parks ein Schaden entstanden ist, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, idealerweise noch während Ihres Aufenthalts im Park, sofern dies für Sie zumutbar ist.
8. Haftung
8.1 Der Aufenthalt auf dem Gelände des ArkaZien-Parks in Beiers-dorf sowie die Nutzung der Einrichtungen, Spielgeräte und Attraktionen des Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
8.2 Wir haften für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch uns bzw. unsere Beschäftigten verursacht werden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit allerdings auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Davon unberührt bleibt die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache.
8.3 Wir übernehmen keine Haftung für private Gegenstände, die Be-sucher auf das Parkgelände mitbringen. Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die während der Benutzung der Einrichtungen, Spielgeräte und Attraktionen unseres Parks beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen (bspw. Handys, Schmuck, Kameras, Kleidungsstücke etc.). Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die an Beschäftigte des Parks übergeben oder auf dem Parkgelände abgelegt werden. Am Eingang des Parks stehen Schließfächer bereit, in denen Wertgegenstände während eines Parkbesuchs sicher deponiert werden können.
8.4 Für etwaiges Verschulden unserer Beschäftigten haften wir nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9. Hausrecht
Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen diese Park- und Parkplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen und ohne eine Erstattung des Eintrittspreises des Parkgeländes zu verweisen und für die Zukunft ein Hausverbot auszusprechen.
10. Verlustmeldung
Wenn Sie einen Gegenstand in ArkaZien verloren haben, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an info@arkazien.de:
· Name/ Kontaktdaten
· Was wurde verloren/ vergessen?
· Wann wurde es vermutlich verloren/ vergessen?
Wird der Gegenstand gefunden, können Sie diesen persönlich im Kassenbereich abholen oder ihn sich gegen Übernahme der Kosten als versichertes Paket zusenden lassen.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Bei Verstößen gegen die Parkordnung hat die verbotswidrig handelnde Person, sofern ein Hausverbot ausgesprochen werden soll, zum Nachweis der Identität ihren Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Personen, gegen die ein Haus- und Betretungsverbot für ArkaZien ausgesprochen wird, werden in einer Hausverbotsliste geführt. In der Hausverbotsliste sind nur Daten enthalten, die für die eindeutige Identifizierung der Personen und damit zur Durchsetzung erteilter Hausverbote erforderlich sind. Regelmäßig sind dies: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort. Die Speicherung erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1f) DSGVO da bei Verstößen gegen das Hausrecht ein berechtigtes Interesse unsererseits daran besteht, die betreffende Person zu identifizieren und die Durchsetzung des Hausverbots überwachen zu können. Personenbezogene Daten, die anlässlich von Verstößen gegen die Parkordnung bzw. bei Erteilung von Hausverboten gespeichert werden, werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und schutzwürdige Interessen der Betroffenen eine weitere Speicherung entgegenstehen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
12.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Park- und Parkplatzordnung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Stand: Juni 2025
Parkordnung als PDF-Datei